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   LG Neuruppin, 25.05.2012 - 1 O 321/11   

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https://dejure.org/2012,54043
LG Neuruppin, 25.05.2012 - 1 O 321/11 (https://dejure.org/2012,54043)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 25.05.2012 - 1 O 321/11 (https://dejure.org/2012,54043)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 25. Mai 2012 - 1 O 321/11 (https://dejure.org/2012,54043)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus LG Neuruppin, 25.05.2012 - 1 O 321/11
    Ein Interesse an der Feststellung der Ersatzpflicht besteht dagegen, wenn sich eine Aussage darüber, ob in der Zukunft noch Spätfolgen der Unfallverletzungen auftreten können, nicht treffen lassen und der Eintritt derartiger Schäden nicht ausgeschlossen werden kann (BGH NJW 2001, 3414, 3415).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2004 - 4 U 644/03

    Schadenersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus LG Neuruppin, 25.05.2012 - 1 O 321/11
    Bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht kommt ein Mitverschulden immer dann in Betracht, wenn ein sorgfältiger Mensch Anhaltspunkte für eine Verkehrssicherungspflichtverletzung hätte rechtzeitig erkennen können und er die Möglichkeit besaß, sich auf die Gefahr einzustellen (OLG Stuttgart 3 U 239/07, zitiert nach Juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 623).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus LG Neuruppin, 25.05.2012 - 1 O 321/11
    27 Bei Glatteisunfällen spricht der Anschein dafür, dass die Unfallverletzungen bei Beachtung der Streupflicht vermieden worden wären, wenn der Unfall - wie im vorliegenden Fall - innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht stattgefunden hat (BGH VersR 1984, 40).
  • OLG Stuttgart, 06.05.2009 - 3 U 239/07

    Verkehrssicherungspflicht: Schadensersatz wegen Sturzes auf einem schnee- und

    Auszug aus LG Neuruppin, 25.05.2012 - 1 O 321/11
    Bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht kommt ein Mitverschulden immer dann in Betracht, wenn ein sorgfältiger Mensch Anhaltspunkte für eine Verkehrssicherungspflichtverletzung hätte rechtzeitig erkennen können und er die Möglichkeit besaß, sich auf die Gefahr einzustellen (OLG Stuttgart 3 U 239/07, zitiert nach Juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 623).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2013 - 6 U 95/12

    Glatteis: Wann trägt der Geschädigte Mitschuld?

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Mai 2012 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin - 1 O 321/11 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
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